Mit dem Gebäude-Energieausweis können Käufer und Mieter die Energie-Effizienz eines Wohngebäudes bundesweit einheitlich beurteilen. Hauseigentümer, deren Wohngebäude bis Ende 1965 errichtet wurden, müssen Mietern oder Kaufinteressenten seit dem 1. Juli 2009 einen Energieausweis vorlegen.
Weil aus steigenden Energiepreisen längst eine zweite Miete geworden ist, bietet der Energieausweis Immobilien-Besitzern die Möglichkeit, durch entsprechende Modernisierungen den Wert ihres Gebäudes nachweislich zu steigern.
So bekommen Sie den Ausweis
Nur ausgebildete Fachleute können Energieausweise ausstellen. Dazu zählen Architekten, bestimmte Ingenieur-Berufe und Techniker im Baubereich. Auch Handwerker aus den Bau-, Ausbau- und Anlagentechnischen Handwerken, sowie Schornsteinfeger, dürfen den Ausweis ausstellen, sofern sie Fachkenntnisse im Bereich der energetischen Gebäude-Sanierung nachweisen können.
Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig.
Auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur GmbH finden Sie bundesweit Fachleute, die einen Energieausweis ausstellen können.